bösgläubiger Erwerb

bösgläubiger Erwerb
nach §§ 932 ff. BGB Erwerb, bei dem der Erwerber weiß nur infolge  grober Fahrlässigkeit nicht weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist.
- Gegensatz:  Gutgläubiger Erwerb.

Lexikon der Economics. 2013.

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